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Leistung

Vermögen

Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat nur, wer kein ausreichendes Vermögen hat, um davon leben zu können.
Sie müssen daher (sofern vorhanden) zuerst eigene Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten.

Zum Vermögen gehört alles „Hab und Gut“ von Ihnen selbst und den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft,
welches im Inland oder Ausland vorhanden ist wie z. B. Bargeld, Konten, Sparguthaben, Bausparverträge, Sparbriefe, Wertpapiere, kapitalbildende Versicherungen, Immobilien, ...

Bestimmtes Vermögen ist geschützt
und wird nicht berücksichtigt 

Zum Beispiel:

  • angemessene Wohnungsausstattung
  • angemessener eigener Pkw
  • angemessene Alterssicherung
  • angemessenen selbst bewohnte Immobilie,
  • Sachen und Rechte deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder eine besondere Härte bedeuten würde

Bitte beachten Sie:

Sofern eine Verwertung zumutbar, jedoch nicht sofort möglich ist, kann Arbeitslosengeld II als Darlehen gewährt werden.

Auf das Vermögen werden
individuelle Freibeträge gewährt 

Zum Beispiel:

  • Grundfreibetrag 3.100 Euro oder
  • Grundfreibetrag 150 Euro je Lebensjahr oder geschütztes Altersvorsorgevermögen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen

Leis­tun­gen zur Si­che­rung des Le­bens­un­ter­hal­tes
- Einkommen und Vermögen

www.bmas.de

Beschäftigung und Sozialversicherung
- Arbeitslosengeld II

www.arbeitsagentur.de

Einkommen und Vermögen - Arbeitslosengeld II
www.arbeitsagentur.de

Anlage VM
con.arbeitsagentur.de