Standort Hof
09281 7396805
Standort Münchberg
09281 7396833
Leistung
Anspruch auf Bürgergeld hat nur, wer kein ausreichendes Vermögen hat, um davon leben zu können.
Sie müssen daher (sofern vorhanden) zuerst eigene Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten.
Zum Vermögen gehört alles „Hab und Gut“ von Ihnen selbst und den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft,
welches im Inland oder Ausland vorhanden ist wie z. B. Bargeld, Konten, Sparguthaben, Bausparverträge, Sparbriefe, Wertpapiere, kapitalbildende Versicherungen, Immobilien, ...
Zum Beispiel:
Sofern eine Verwertung zumutbar, jedoch nicht sofort möglich ist, kann Arbeitslosengeld II als Darlehen gewährt werden.
Zum Beispiel:
Weiterführende Links
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Einkommen und Vermögen
www.bmas.de
Beschäftigung und Sozialversicherung
- Bürgergeld
www.arbeitsagentur.de
Einkommen und Vermögen - Bürgergeld
www.arbeitsagentur.de
Anlage VM
con.arbeitsagentur.de