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Leistung

Einkommen

Für das Arbeitslosengeld II gilt jeder Geldzugang oder jede Einnahme als Einkommen. Teilen Sie uns daher jeden Geldzugang bzw. jede Veränderung mit.

Zum Einkommen gehört z. B.:

  • Einnahmen aus Arbeit
  • Einnahmen aus Selbständigkeit
  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Renten
  • Kindergeld
  • Berufsausbildungsbeihilfen
  • Bafög
  • Zinsen
  • Einnahmen aus Vermietung
  • Einmalige Einnahmen (wie Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften, ...)
  • Abzugsbeträge beim Einkommen

Abgezogen vom Einkommen werden u. a. Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen, geförderte Beiträge zur Altersvorsorge, Werbungskosten und Aufwendung für gesetzliche Unterhaltspflichten.

Freibeträge auf das Einkommen

  • 100 Euro Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei,
  • 20 Prozent des 100 Euro übersteigenden Einkommens (bis 1.000 Euro) sind ebenfalls anrechnungsfrei.
  • 10 Prozent des 1.000 Euro übersteigenden Einkommens bis zur Einkommensobergrenze sind zusätzlich anrechnungsfrei.

Mehr Informationen

Weiterführende Links

Weiterführende Links

Leis­tun­gen zur Si­che­rung des Le­bens­un­ter­hal­tes
Einkommen und Vermögen

www.bmas.de

Beschäftigung und Sozialversicherung
Arbeitslosengeld II

www.arbeitsagentur.de

Einkommen und Vermögen
Arbeitslosengeld II

www.arbeitsagentur.de

Anlage EK
con.arbeitsagentur.de

Einkommensbescheinigung
con.arbeitsagentur.de

Einkommensrechner
brutto-netto-rechner.info