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Arbeitsvermittlung

Ihr Jobcenter bietet Ihnen eine Vielzahl von Förderleistungen, um Sie auf Ihrem Weg in Arbeit,
Ausbildung oder Weiterbildung zu begleiten!

Wichtig für alle Förderleistungen:

  • Vorherige Antragsstellung! Leistungen können nicht nachträglich beantragt werden
  • Haben Sie Fragen zu einzelnen Förderleistungen? Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler vorher an
  • Jede Förderung bedarf grundsätzlich einer individuellen Einzelfallprüfung

Wir können Sie finanziell unterstützen, z. B. bei folgenden Kosten:

Arbeitskleidung und Arbeitsmittel

Sollten für eine Arbeitsaufnahme bestimmte Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel notwendig sein, dann können wir Sie hier entsprechend unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme und Unterstützung durch das Jobcenter nicht möglich ist, wenn der Arbeitgeber auf Grund entsprechender Gesetze, Arbeitsschutzvorschriften oder Verträge dazu verpflichtet ist z.B. der Schutzhelm und die Arbeitsschutzschuhe für den Bauarbeiter.

Bewerbungskosten

Es können die Kosten übernommen werden, die Ihnen für die Erstellung und Versendung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen entstehen. Darunter fallen zum Beispiel die Bewerbungsmappen, Bewerbungsbilder oder das Porto.

Bitte sprechen Sie bei Fragen oder zur Aushändigung eines entsprechenden Antrages Ihren Ansprechpartner an.

Einstiegsgeld

Bei Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden, können wir Sie finanziell unterstützen.

Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch

Sollten Sie auf Grund Ihrer Bewerbungen von einem Arbeitgeber zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen werden, kann Ihr Jobcenter Sie bei den anfallenden Kosten unterstützen.

Es können bei vorheriger Antragstellung die anfallenden Fahrt- und Reisekosten sowie ggf. anfallende, notwendige Übernachtungskosten übernommen werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf.

Führerschein und PKW

Sollte für eine Arbeitsaufnahme oder den Erhalt einer bestehenden Beschäftigung Ihre Mobilität nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderweitig sichergestellt werden können, beraten wir Sie gern und klären mit Ihnen die Unterstützungsmöglichkeiten für zum Beispiel den Erwerb eines Führerscheins oder aber auch hinsichtlich der Anschaffung oder Reparatur eines Kraftfahrzeuges.

Qualifizierungskosten

Ist für Ihre berufliche Integration eine Qualifizierung notwendig, dann werden durch das Jobcenter die anfallenden Kosten für die Qualifizierung sowie zum Beispiel entstehende Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen. Gern klären wir in einem persönlichen Gespräch die Voraussetzungen mit Ihnen ab.

Wir beraten Sie gerne individuell!

Sprechen Sie uns an!

Weiterführende Links

Mehr Informationen

Die wichtigsten Merkblätter und Formulare:
www.arbeitsagentur.de

Karriere und Weiterbildung:
www.arbeitsagentur.de