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Allgemeine Informationen zum

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II

Die Anspruchsvoraussetzungen:

Erwerbs-fähigkeit

Das heißt: Sie können mehr als 3 Stunden täglich arbeiten

Vermögen

Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben könnten.

Einkünfte

Sie haben kein oder nur geringes Einkommen von dem Sie leben könnten

Wohnsitz / Aufenthalt

Sie wohnen im Landkreis Hof

Alter

Sie sind über 15 Jahren und noch nicht im Renteneintrittsalter

Das Arbeitslosengeld II dient der grundlegenden Sicherung der folgenden Bedarfe des Lebensunterhalts:

1. Des Regelbedarfs

Der Regelbedarf ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert.
Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und auch Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig eintretenden Anschaffungen
(z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte…).
Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.

2. Des Bedarfs für Unterkunft und Heizung

Hier können jedoch nur die angemessenen Kosten für Wohnen und Heizen dauerhaft übernommen.

Weitere Informationen >>

3. Der Mehrbedarfe 

Diese individuellen Bedarfe ergänzen den monatlichen pauschalen Wert des Regelbedarfs.
Mehrbedarfe werden u.a. für Schwangere, Alleinerziehende oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen gewährt.

4. Der Einmalbedarfe

Diese werden, u.a. für die Erstausstattung einer Wohnung oder die Erstausstattung bei Schwangerschaft gewährt.

5. Der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Bei Kindern, Jugendlichen und Schülern können weitere Einmal- oder Mehrbedarfe entstehen. Diese werden Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt.

Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, können die Kosten für Ausflüge des Kindergarten oder der Schule, für Nachhilfe, für den Sportverein oder für zusätzliche Kosten wie z.B. Musikunterricht übernommen werden.

Bitte beachten Sie:
Entsprechende Bedarfe können Sie dem Jobcenter mittels folgender Anlage mitteilen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen

Einkommen und Vermögen - Arbeitslosengeld II
www.arbeitsagentur.de

Rechtliche Grundlagen
www.sgb2.info

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II
con.arbeitsagentur.de

Arbeitslosengeld 2 (ALG II) berechnen
biallo.sueddeutsche.de

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
www.bmas.de

Bedarfsgemeinschaft & Haushaltsgemeinschaft
www.bmas.de

Anspruch, Höhe, Dauer - Arbeitslosengeld II
www.arbeitsagentur.de

Beschäftigung und Sozialversicherung - Arbeitslosengeld II
www.arbeitsagentur.de