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Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Nach Erteilung eines Aufenthaltstitels können Sie einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch - SGB II stellen.

Sofern Sie über 15 Jahre alt sind, noch keinen Anspruch auf Regelaltersrente haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, prüfen wir Ihre Ansprüche zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes, wenn Sie im Landkreis Hof wohnen.

Das Arbeitslosengeld II beinhaltet unter anderem Ihre Bedarfe für den Lebensunterhalt, Unterkunftskosten, Krankenversicherungsschutz und wir beraten Sie zu den Unterstützungsmöglichkeiten für eine Arbeitsaufnahme.

Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie bitte einen Termin unter

und versuchen Sie nach Möglichkeit ein Vertrauten Ihrer Wahl zur Übersetzungshilfe mitzubringen.

Wir haben auf unserer Internetseite bereits die notwendigen Antragsunterlagen und eine Checkliste für die erforderlichen Nachweise zum Ausdruck bereitgestellt.

Für eine schnellstmögliche, umfassende Leistungsgewährung reichen Sie die Unterlagen bitte vollständig ein, beantragen Sie eine Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung und eröffnen Sie ein Bankkonto.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Adresse: Äußere Bayreuther Straße 2 in 95032 Hof

Tel. Erreichbarkeit Mo bis Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr u. Fr. 08:00 -12:00 Uhr

Telefon: 09281 / 7396888

Telefon: 09281 7396806

Telefax: 09281 7396809

E-Mail: jobcenter-hof-land@jobcenter-ge.de

e-Service: www.jobcenter.digital

Internetseite: www.Jobcenter-Hof-Land.de