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Leistungen

Zum 01. Januar 2023 wurde das „Bürgergeld“ eingeführt.

 

Alle Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

www.bmas.de/buergergeld  sowie  in der  Lexikonseite Bürgergeld .

 

Das neue Gesetz wurde in zwei Schritten eingeführt.

Ab 01. Januar 2024 erhöhen sich die Regelsätze. 

Sie erhalten die Erhöhung automatisch.  Der Versand der Änderungsbescheide wird voraussichtlich erst bis Mitte Januar 2024 erfolgen.
Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden.


Endet eine laufende Bewilligung Ihrer Leistungen, ist - wie gewohnt - ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit Online möglich. 

Ergänzender Hinweis

Weitere Geldleistungen finden Sie unter dem Menüpunkt Arbeitsvermittlung.

Weiterführende Informationen zum Thema Anspruch, Höhe und Dauer Arbeitslosengeld II
www.arbeitsagentur.de